Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 167/21

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.180,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2021 zu zahlen sowie ihr anteilige vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 515,15 EUR zu erstatten.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz für den durch die Klägerin im Zusammenhang mit dem Besuch des von der Beklagten betriebenen I.s in der Zeit vom 01.10.2019 – 17.06.2021 erlittenen Erwerbsschaden in Höhe von 20.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.01.2023 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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