Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 41/24

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.05.2024 zu Az. 6 C 98/22 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hattingen abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert der Berufung wird auf bis zu 2.000,00 Euro festgesetzt,


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