Urteil vom Landgericht Kleve - 1 O 342/11

Tenor

  • 1. Die Klage wird abgewiesen.

  • 2. Die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.

  • 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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Entscheidungsgründe

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