Urteil vom Landgericht Kleve - 6 S 122/17

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Geldern vom 21.08.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1.) zu ½ und der Kläger zu 2.) zu ½.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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