Urteil vom Landgericht Köln - 16 O 575/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 108.986,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 01.12.2013 an den Kläger zur Masse zu zahlen.

              Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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