Urteil vom Landgericht Köln - 11 S 367/19

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 25.09.2019, 278 C 115/19, abgeändert und die Beklagte verurteilt,

an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 1.220,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.07.2019 zu zahlen, sowie

die Klägerin von ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber den Rechtsanwälten N & O , I 101, ##### E, in Höhe von weiteren 111,80 € für die außergerichtliche Tätigkeit freizustellen.

              Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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