Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 462/20

Tenor

Die einstweilige Verfügung der Kammer vom 28.12.2020 wird bestätigt mit der Maßgabe, dass der Tenor wie folgt gefasst wird:

Die Verfügungsbeklagte wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, für jeden Fall der Zuwiderhandlung v e r b o t e n,

das Buch der Verfügungsklägerin mit dem Titel: „L “

ohne Erlaubnis der Verfügungsklägerin zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten bzw. vervielfältigen und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen,

wenn dies in der nicht seitens der Verfügungsklägerin zur Veröffentlichung freigegebenen Version erfolgt und darin insbesondere noch ca. 100 Fehler enthalten sind, wie in der von Amazon am 22.12.2020 ausgelieferten Version des Buches gemäß Anlage ASt6 (ohne die hier zur Verdeutlichung erfolgte Markierung der Fehler) geschehen.

Die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.


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