Urteil vom Landgericht Köln - 14 O 15/20

Tenor

1.Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken an dem Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, nachfolgende Fotografie

Eine Bilddarstellung wurde entfernt.

zu vervielfältigen und/oder öffentlich zugänglich zu machen oder diese Handlungen durch Dritte ausführen zu lassen wie geschehen auf der Webseite der Beklagten (Link wurde entfernt).

2.Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft zu erteilen, über den Umfang und die Dauer der rechtsverletzenden Verwertung von Vervielfältigungsstücken der in Ziff. 1 genannten Fotografie des Klägers auf der Website der Beklagten (Link wurde entfernt).

3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 1.500,00 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.02.2020 zu zahlen.

4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung von 10.000,00 €.


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