Urteil vom Landgericht Köln - 30 O 411/22

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.025,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 10.000,00 EUR seit dem 24.05.2022 bis einschließlich 05.10.2022, aus 5.000,00 EUR seit dem 06.10.2022 und aus 25,00 EUR seit dem 13.01.2023 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Rechtsverfolgungskosten der Rechtsanwälte Dr. O., C. in Höhe von 433,16 EUR freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Ellwangen (6. Zivilkammer) - 6 O 56/24
8. Januar 2026
6 O 56/24 8. Januar 2026

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