Urteil vom Landgericht Wuppertal - 4 O 344/21

Tenor

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 14.04.2022 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich die Vollstreckung nach diesem Urteil richtet.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.


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