Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 39/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.11.2007 abgeändert und die Beklagte zur Zahlung von 4.805,85 EUR an die Klägerin verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.


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