Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 8/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weiterge-henden Rechtsmittels - das am 4. Januar 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal teilweise ab-geändert.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus der Beteiligung mit der Ver-tragsnummer 608764 keine Ansprüche gegen die Klägerin hat.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.615,70 EUR nebst 4 % Zinsen aus 5.112,92 EUR für die Zeit vom 9. Juli 1998 bis 29. Juli 1998, 4 % Zinsen aus 5.368,56 EUR für die Zeit vom 30. Juli 1998 bis zum 12. April 2004 und weiteren Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 10.615,70 seit dem 13. April 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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