Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 178/09

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28. Oktober 2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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