Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 167/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. August 2010 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung insgesamt wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.972,09 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Mai 2011

              abzüglich am 25.09.2008 gezahlter 18,89 EUR,

              abzüglich am 12.01.2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 29.01.2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 27.02.2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 31.03.2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 30.04. 2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 29.05.2009 gezahlter 50,00 EUR,

              abzüglich am 30.06.2009 gezahlter 50,00 EUR zu zahlen.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 79 % der Beklagten und zu 21 % der Klägerin auferlegt.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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