Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 14 U 12/16

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.07.2015 verkündete Grundurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (2 O 397/07) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird gestattet die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: 183.250 EUR.


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