Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 194/08

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 30.10.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 557/07) wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention werden den Klägern auferlegt.

 

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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