Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 93/15

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 18.05.2015 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 424/14 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückgewiesen, mit der Maßgabe, dass sich die vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil des Landgerichts Bonn vom 18.05.2015 - 10 O 424/14 - und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.


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