Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 U 27/17

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn vom 25.01.2017 - 16 O 15/15 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.


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