Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 78/23

Tenor

Die Berufung der Klägerinnen gegen das am 27.04.2023 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 14 O 555/13 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens zu je 50%.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 82.500,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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