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EinigVtr Anlage II Kap IV II Anlage II Kapitel IV (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Das Gesetz...
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EinigVtr Anlage II Kap VI A II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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EinigVtr Anlage II Kap VIII A II Anlage II Kapitel VIII (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. § 115b des...
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EinigVtr Anlage II Kap XV II Anlage II Kapitel XV (Law)
II Nr. 70 S. 805) 7.
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EinigVtr Anlage I Kap II A II Anlage I Kapitel II (Law)
II S. 813) § 55 wird aufgehoben. 2.
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EinigVtr Anlage II Kap III B II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Aufhebungen in Kraft: 1. Verordnun...
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EinigVtr Anlage II Kap III C II Anlage II Kapitel III (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgender Änderung in Kraft: § 191a des Strafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik ...
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EinigVtr Anlage II Kap V E II Anlage II Kapitel V (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen oder Maßgaben in Kraft: 1. ...
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EinigVtr Anlage II Kap VI B II Anlage II Kapitel VI (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Änderungen in Kraft: 1. Gesetz übe...
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EinigVtr Anlage I Kap II B II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 224-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 86 des Gesetzes vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) Dem § 22 wird folgender Absatz 5 an...
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EinigVtr Anlage I Kap II C II Anlage I Kapitel II (Law)
Bundesrecht wird wie folgt geändert: 1. Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl...
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EinigVtr Anlage I Kap II D II Anlage I Kapitel II (Law)
...III, Gliederungsnummer 240-3, veröffentlichten bereinigten Fassung für den Aussiedler als Aufnahmeland festgelegt ist oder festgelegt wird." ...
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EinigVtr Anlage II Inhaltsverzeichnis (Law)
Kapitel II
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BinSchUO2008Anh II § 18.02 Anwendung des Teils II (Law)
bestimmt ist, gelten für Bau und Ausrüstung von Baustellenfahrzeugen die Kapitel 3 bis 14 des Teils II
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BinSchUO2008Anh II § 19.02 Anwendung des Teils II (Law)
Für Kanalpenichen gelten: 1. §§ 3.01, 3.02 Nr. 2, § 3.03 Nr. 2 bis 4, 6; 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 20.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Seeschiffe, auf die das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS 1974) oder das Internation...
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BinSchUO2008Anh II § 21.01 Anwendung des Teils II (Law)
1. Für Sportfahrzeuge gelten: a) ...
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BinSchUO2008Anh II § 22a.02 Anwendung des Teils II (Law)
Für Fahrzeuge mit L von mehr als 110 m gelten zusätzlich zu den Anforderungen des Teils II die § 22a.03
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BinSchUO2008Anh II § 22b.03 Anwendung des Teils II (Law)
Zusätzlich zu den Anforderungen des Teils II gelten für schnelle Schiffe die §§ 22b.04 bis 22b.12.
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BinSchUO2008Anh II Inhaltsverzeichnis (Law)
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ZustAOBeih II. (Law)
Abschnitt I gilt entsprechend für Beihilfeanträge ehemaliger Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre.
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BinSchUO2008Anh II § 1.01 Begriffsbestimmungen (Law)
Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen in der Anlage beigefügte Verordnung (BGBl. 2007 II
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BinSchUO2008Anh II § 1.02 Geltungsbereich (Law)
1. Dieser Anhang gilt a) für Schiffe mit...
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BinSchUO2008Anh II § 1.03 Schiffsattest (Law)
Fahrzeuge nach § 1.02 Nr. 1 und 2 müssen ein Schiffsattest besitzen, das von einer Untersuchungskommission eines Rheinuferstaates oder Belgiens erteilt worden ist oder ein von der Zentralkommission fü...
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BinSchUO2008Anh II § 1.05 Seeschiffe (Law)
Bei Seeschiffen wird das Schiffsattest nach Anlage B, wenn sie ein solches nicht besitzen, durch ein Schiffsattest nach Anlage G ersetzt, das die Tauglichkeit zur Fahrt auf dem Rhein bestätigt. In die...
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BinSchUO2008Anh II § 2.01 Untersuchungskommission (Law)
1. Untersuchungskommissionen werden von den Rheinuferstaaten und Belgien an geeigneten Hafenplätzen eingesetzt. ...
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BinSchUO2008Anh II § 2.08 Sonderuntersuchung (Law)
1. Nach jeder wesentlichen Änderung oder einer Instandsetzung, die auf die Festigkeit des Baues, die Fahr- oder Manövriereigenschaften oder d...
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BinSchUO2008Anh II § 2.09 Nachuntersuchung (Law)
1. Vor Ablauf der Gültigkeit des Schiffsattestes muss das Fahrzeug einer Nachuntersuchung unterzogen werden. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 2.14 Ersatzausfertigung (Law)
1. Der Verlust eines Schiffsattestes muss der Untersuchungskommission, die es erteilt hat, mitgeteilt werden. ...
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BinSchUO2008Anh II § 2.15 Kosten (Law)
1. Unbeschadet des § 2.11 Nr. 2 trägt der Eigner eines Fahrzeuges oder sein Bevollmächtigter die Kosten, in Zusammenhang mit der Untersuchung...
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BinSchUO2008Anh II § 2.16 Auskünfte (Law)
Die Untersuchungskommission darf Personen, die ein begründetes Interesse glaubhaft machen, Einsicht in das Schiffsattest eines Fahrzeuges gestatten und auf Kosten dieser Personen Auszüge daraus oder b...
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BinSchUO2008Anh II § 3.01 Grundregel (Law)
1. Schiffe müssen nach den Regeln der Schiffbautechnik gebaut sein.
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BinSchUO2008Anh II § 3.03 Schiffskörper (Law)
1. Es müssen mindestens folgende wasserdichte, bis zum Deck oder, bei Schiffen ohne Deck, bis zur oberen Kante der Bordwan...
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BinSchUO2008Anh II § 4.01 Sicherheitsabstand (Law)
1. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 300 mm betragen. 2. Bei Schiffen mit Öf...
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BinSchUO2008Anh II § 4.02 Freibord (Law)
1. Der Freibord für Schiffe mit durchlaufendem Deck, ohne Sprung und ohne Aufbauten beträgt 150 mm. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 4.03 Mindestfreibord (Law)
Unter Berücksichtigung der Verminderung nach § 4.02 darf der Mindestfreibord nicht geringer als 0 mm sein.
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BinSchUO2008Anh II § 4.04 Einsenkungsmarken (Law)
1. Die Ebene der größten Einsenkung ist so festzusetzen, dass die Vorschriften über den Mindestfreibord und den Mindestsicherheitsabstand erf...
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BinSchUO2008Anh II § 4.06 Tiefgangsanzeiger (Law)
1. An Schiffen, deren Tiefgang 1 m überschreiten kann, muss auf jeder Seite am Achterschiff ein Tiefgangsanzeiger angebracht sein; zusätzlich...
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BinSchUO2008Anh II § 5.01 Allgemeines (Law)
1. Schiffe ohne Maschinenantrieb, die dazu bestimmt sind, geschleppt zu werden, müssen den besonderen Anforderungen der Untersuchungskommissi...
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BinSchUO2008Anh II § 5.02 Probefahrten (Law)
1. Die Fahr- und Manövriereigenschaften sind durch Probefahrten zu ermitteln. Dabei sind festzustellen: ...
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BinSchUO2008Anh II § 5.03 Probefahrtstrecke (Law)
1. Die Probefahrten nach § 5.02 sind auf den von den zuständigen Behörden benannten Abschnitten des Rheins oder anderer Binnengewässer durchz...
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BinSchUO2008Anh II § 5.07 Stoppeigenschaften (Law)
1. Schiffe und Verbände müssen rechtzeitig Bug zu Tal anhalten können und dabei ausreichend manövrierfähig bleiben. ...
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BinSchUO2008Anh II § 5.08 Rückwärtsfahreigenschaften (Law)
Wird das nach § 5.07 notwendige Stoppmanöver in stillen Gewässern durchgeführt, ist zusätzlich ein Rückwärtsfahrversuch durchzuführen.
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BinSchUO2008Anh II § 5.09 Ausweicheigenschaften (Law)
Schiffe und Verbände müssen rechtzeitig ausweichen können. Die Ausweicheigenschaften sind durch Ausweichmanöver auf einer Probefahrtstrecke nach § 5.03 nachzuweisen.
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BinSchUO2008Anh II § 5.10 Wendeeigenschaften (Law)
Schiffe und Verbände mit L von nicht mehr als 86 m und B von nicht mehr als 22,90 m müssen rechtzeitig wenden können. Diese Wendeeigenschaften können durch die St...
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BinSchUO2008Anh II § 6.04 Energiequelle (Law)
1. Steuereinrichtungen mit zwei motorischen Antrieben müssen zwei Energiequellen zur Verfügung stehen. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 6.05 Handantrieb (Law)
1. Das Handsteuerrad darf durch einen motorischen Antrieb nicht mitgedreht werden können. 2. ...
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BinSchUO2008Anh II § 6.08 Wendegeschwindigkeitsregler (Law)
1. Wendegeschwindigkeitsregler und ihre Bauteile müssen § 9.20 entsprechen 2. Die...
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BinSchUO2008Anh II § 6.09 Prüfung (Law)
1. Die ordnungsgemäße Installation der Steuereinrichtung ist von einer Untersuchungskommission zu überprüfen. Dazu kann si...
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BinSchUO2008Anh II § 7.01 Allgemeines (Law)
1. Steuerhäuser müssen so eingerichtet sein, dass der Rudergänger seine Aufgaben während der Fahrt jederzeit erfüllen kann. ...