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EinigVtr Anlage II Kap X A III Anlage II Kapitel X (Law)
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. §§ 242, 243 Abs. 1, §§ 248 und ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.04 Festigkeit des Wagendecks (Law)
1. Bei Wagenfähren muss ein Festigkeitsnachweis für Belastung des Wagendecks mit den zulässigen Landfahrzeugen, die sich aus den Stabilitätsb...
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BinSchUO2008Anh X § 3.02 Nachweis der Intaktstabilität für Gierseilfähren (Law)
1. Ergänzend zu § 2.02 muss sich der Nachweis ausreichender Intaktstabilität für Gierseilfähren auf Berechnungen für Neigungen der Gierseilfä...
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BinSchUO2008Anh X § 3.05 Prüfung (Law)
Seil- und Kettenanlagen sind a) vor der ersten Inbetriebnahme, b) vo...
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BinSchUO2008Anh X § 5.06 Rettungsmittel (Law)
...XII Artikel 4 § 15.09 Nummer 5 in Verbindung mit Nummer 7 bis 9 ersetzt werden. 3. Rettungswesten müssen im Fahrgastbereich gelagert sein. S...
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BinSchUO2008Anh X § 6.01 Übergangsbestimmungen für Barkassen, die in Betrieb sind (Law)
1. Barkassen, die den Vorschriften des Kapitels 5 nicht entsprechen, müssen den in nachstehender Tabelle und den in den Nu...
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BinSchUO2008Anh X § 7.01 Begriffsbestimmung (Law)
Im Sinne dieses Anhangs ist: „kleines Fahrgastschiff,“ ein Fahrgastschiff, das zur Beförderung von nicht mehr als 12 Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist. ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.05 Stabilität und Auftrieb (Law)
Die Stabilität und der Auftrieb sind entsprechend DIN EN ISO 12217-2, Ausgabe Oktober 2002 rechnerisch nachzuweisen. Dabei muss: a) ...
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BinSchUO2008Anh X § 8.15 Sonstige Ausrüstung (Law)
...x 50 oder größerer Linsendurchmesser, e) die in § 13 Nr. 2 Buchstabe a der Schiffssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Seekarten und das H...
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BinSchUO2008Anh X § 9.02 Allgemeine Bestimmungen (Law)
1. Für Taxiboote auf Wasserstraßen der Zonen 2, 3 oder 4 ist abweichend von § 7.02 die Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder mit de...
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BinSchUO2008Anh X § 9.05 Intaktstabilität und höchstzulässige Zahl der Fahrgäste (Law)
Für jede Person an Bord muss ein fest eingebauter Sitzplatz vorhanden sein. Dabei ist von einer minimalen Sitzbreite von 0,45 m und einer Sitztiefe von 0,75 m pro Person auszugehen. Die I...
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BinSchUO2008Anh X § 9.13 Ankerausrüstung (Law)
...xiboot muss mit zwei Ankern ausgerüstet sein. Ein Anker muss eine Masse von mindestens 25 kg und ein zweiter Anker muss mindestens eine Masse von 20 kg haben. Die Ankerketten müssen eine Mindestlänge ...
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BinSchUO2008Anh X § 10.02 Abweichungen hinsichtlich Zulassung und Besatzung (Law)
...xiboote nach Kapitel 9 sind die jeweiligen Vorschriften mit den folgenden Maßgaben anzuwenden: a) Die Untersuchungen im Sinne des § 5 Absatz 1...
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BGB § 83 Stiftung von Todes wegen (Law)
Besteht das Stiftungsgeschäft in einer Verfügung von Todes wegen, so hat das Nachlassgericht dies der zuständigen Behörde zur Anerkennung mitzuteilen, sofern sie nicht von dem Erben oder dem Testament...
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UrhG § 83 Schranken der Verwertungsrechte (Law)
Auf die dem ausübenden Künstler nach den §§ 77 und 78 sowie die dem Veranstalter nach § 81 zustehenden Rechte sind die Vorschriften des Abschnitts 6 des Teils 1 entsprechend anzuwenden.
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VwVfG § 83 Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit (Law)
(1) Der ehrenamtlich Tätige hat seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. (2) Bei Übernahme seiner Aufgaben ist er zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Vers...
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BinSchUO2008Anh X § 1.02 Allgemeines (Law)
1. Für Fähren sind die Anhänge II, III, IV und XII mit den sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Maßgaben anzuwenden. ...
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BinSchUO2008Anh X § 2.02 Nachweis der Intakt- und Leckstabilität (Law)
...ximal bis zur Tauchgrenze eintauchen und b) die verbleibende metazentrische Höhe G ...
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BinSchUO2008Anh X § 3.06 Prüfbedingungen (Law)
...ximal zehn Jahren nach Herstellung von einer amtlich anerkannten Stelle oder von einem von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt anerkannten Sachverständigen mittels zerstörungsfreier (ma...
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BinSchUO2008Anh X § 4.03 Gültigkeit der bisherigen Fährzeugnisse (Law)
Die Fährzeugnisse, die vor dem 30. Dezember 2008 erteilt worden sind, bleiben bis zu dem jeweils eingetragenen Ablaufdatum gültig.