Urteil vom Amtsgericht Köln - 617 Ls 57/18

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter vorsätzlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Im Adhäsionsverfahren des Antragstellers M. gegen den Antragsgegner W. wird von einer Entscheidung abgesehen.

Angewendete Vorschriften:

§§ 113 Abs. 1, Abs. 2, 114 Abs. 1, Abs. 2, 223, 242, 244 Abs. 1 Nr. 1, 22, 23, 25 Abs. 2, 53, 56 StGB.


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