Urteil vom Amtsgericht Paderborn - 59 C 108/22

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 10.08.2023 wird insoweit aufgehoben, als die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 479,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus je einem Betrag in Höhe von 47,94 € seit dem 15.1.2023, 4.2.2023, 4.3.2023, 6.4.2023, 5.5.2023, 4.6.2023, 6.7.2023, 4.8.2023, 6.9.2023 und 6.10.2023 zu zahlen sowie festgestellt wird, dass die Beklagte seit dem 01.01.2023 verpflichtet ist, eine um 47,94 Euro auf 385,94 Euro erhöhte monatliche Nettomiete an den Kläger zu entrichten.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 10.08.2023 wegen des weitergehenden Zinsanspruches aufrechterhalten und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der durch die Säumnis verursachten Kosten, die der Kläger trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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