Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 5 Sa 212/05

Tenor

1. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeits-

gerichts Düsseldorf vom 09.12.2004 - 11 Ca 6399/04 - teilweise

abgeändert und wie folgt neu formuliert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

a) 5.381,72 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 € sowie abzüglich 39,88 € netto (vermögens-

wirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-

zentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbe-

trag seit dem 02.07.2002

b) 5.162,24 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.08.2002

c) 5.387,58 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.09.2002

d) 5.737,83 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.10.2002

e) 5.769,47 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.11.2002

f) 5.618,03 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.12.2002

g) 5.271,80 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

839,25 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.517,98 € sowie abzüglich 39,88 € netto

(vermögenswirksame Leistungen) nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem

Restbetrag seit dem 02.01.2003

h) 5.336,91 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

932,11 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-

zentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbe-

trag seit dem 02.02.2003

i) 5.370,93 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

932,11 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-

zentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbe-

trag seit dem 02.03.2003

j) 5.291,56 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwill-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

932,11 €, abzüglich erhaltenen Arbeitslosengeldes in

Höhe von 1.478,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Pro-

zentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Restbe-

trag seit dem 02.04.2003

k) 2.168,10 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

932,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem

02.05.2003

l) 4.646,43 € brutto abzüglich abgeführter Sozialversiche-

rungsbeiträge einschließlich der Beiträge zur freiwilli-

gen Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von

932,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten

über dem Basiszinssatz aus dem Restbetrag seit dem

02.06.2003 zu zahlen.

2. Im Übrigen werden die Klage und die weitergehenden

Berufungen der Parteien zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur

Hälfte.

4. Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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