Urteil vom Landgericht Bielefeld - 21 S 166/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück vom 23.08.2011 – Aktenzeichen 3 C 26/11 – abgeändert:

 

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 991,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.10.2010 sowie weitere 62,00 € zu zahlen.

 

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz, die Klägerin die Kosten der Berufung.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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