Urteil vom Landgericht Bonn - 14 O 81/09

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die Klägerin trägt auch die Kosten der Nebenintervenientin und der Streithelferin.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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