Urteil vom Landgericht Essen - 6 O 420/16

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, als Testamentsvollstreckerin aus dem Nachlass der am … in C geborenen und am … in F, ihrem letzten Wohnsitz, verstorbenen Frau K, geborene D, an die Klägerin 50.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten jährlich über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 27.09.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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