Beschluss vom Landgericht Kleve - 4 T 515/16

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Moers vom 17.08.2016 wird dahingehend abgeändert, dass ein Rückzahlungsanspruch der Staatskasse gegen den Betroffenen in Höhe von 4.558,40 € für verauslagte Betreuervergütung für den Zeitraum vom 29.12.2013 bis zum 16.06.2016 festgesetzt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht erstattet.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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