Urteil vom Landgericht Köln - 91 O 10/08

Tenor

1)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 45,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.4.2008 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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