Urteil vom Landgericht Köln - 14 S 32/17

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 14.08.2017, Aktenzeichen: 125 C 505/16, abgeändert:Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.03.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz tragen die Klägerin zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4. Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz trägt die Beklagte allein.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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