Urteil vom Landgericht Paderborn - 05 KLs 32/23

Tenor

Der Angeklagte ... wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.

Der Angeklagte ... ist der Beihilfe zur räuberischen Erpressung, der gefährlichen Körperverletzung und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung schuldig.

Er wird deswegen zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Im Übrigen wird er freigesprochen.

Im Umfang des Freispruchs fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten ... der Staatskasse zur Last. Im Übrigen wird von der Auferlegung von Kosten und Auslagen auf den Angeklagten ... abgesehen.

§§ 267 Abs. 1, 255, 223, 224 Abs. 1 Nr. 4, 25 Abs. 2, 27, 53, 52 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, §§ 1,3, 105 JGG


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