Urteil vom Landgericht Wuppertal - 9 S 282/14

Tenor

Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid, 20 C 25/14, vom 7.11.2014 werden zurückgewiesen.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden zu 90 % dem Beklagten und im übrigen den Klägern auferlegt.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden.Die Revision wird zugelassen.


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