Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 32/04

Tenor

Die Berufung der Klägerin zu 1) gegen das am 23. Januar 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin zu 1) wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin zu 1) in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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