Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 80/05

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. Mai 2005 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise ab-geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger und den Zeugen Thomas P. als Gesamtgläubiger 8.390,40 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszins-satz seit dem 12.1.2004 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 15 %, der Beklagte zu 85 %.

Die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 11 %, der Beklagte

zu 89 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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