Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 6/06

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.10.2005 in der durch Beschluss vom 12.12.2005 berichtigten Fassung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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