Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 55/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 14.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 47 C 13636/07 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zins seit dem 30.11.2007 zu zahlen.

Den Beklagten bleibt vorbehalten, ihre Rechte im Nachverfahren gel-tend zu machen (§ 599 ZPO).

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuld-ner auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen


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