Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 44/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 30. März 2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.980,00 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus je 1.330,00 € seit dem 04.06., 06.07., 05.08., 04.09., 06.10. und  04.11.2010 zu zahlen

sowie Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von weiteren je 170 €

  • für die Zeit vom 04.06.2010 bis 31.12.2011,

  • für die Zeit vom 06.07.2010 bis 31.12.2011,

  • für die Zeit vom 05.08.2010 bis 31.12.2011,

  • für die Zeit vom 04.09.2010 bis 31.12.2011,

  • für die Zeit vom 06.10.2010 bis 31.12.2011,

  • und für die Zeit vom 04.11.2010 bis 31.12.2011.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in Höhe von 1.020,00 € sowie hinsichtlich des weitergehenden Zinsanspruchs in der Hauptsache erledigt ist.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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