Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-16 U 230/13

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19.11.2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 10 O 83/12 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 36.720,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.05.2012 Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus ihrer Beteiligung im Nominalwert von 40.000,00 EUR an dem Schiffsfonds DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER & DS POWER GmbH & Co. Aframaxtanker KG zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 1.419,19 EUR zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Abtretung in Verzug befindet. Es wird ferner festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin von allen wirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere von einer Rückforderung der erhaltenen Ausschüttungen, freizustellen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Beteiligung an der DS Rendite-Fonds Nr. 111 DS PERFORMER & DS POWER GmbH & Co resultieren und die ohne Zeichnung dieser Beteiligung nicht eingetreten wären.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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