Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 U 94/14

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.04.2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 9 O 323/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 38 % und die Beklagte zu 62 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Rechtsstreits in erster Instanz wird für die Zeit bis zum 12.12.2013 auf 5.608,46 Euro, für die Zeit danach auf 1.441,33 Euro festgesetzt. Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 1.441,33 Euro.


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