Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 14 U 64/23

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.03.2023 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - (5 O 153/20) abgeändert.

Das am 20.07.2022 verkündete Teilversäumnis- und Schlussurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte zu 2. verurteilt wird, an die Klägerin 25.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.07.2020 zu zahlen.

Die Kosten des ersten Rechtszugs - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1., die der Klägerin auferlegt werden und der Kosten, die durch die Säumnis der Beklagten zu 2. im Termin vom 13.07.2022 entstanden sind und die die Beklagte zu 2. zu tragen hat - werden der Klägerin zu 1 % und der Beklagten zu 2. zu 99 % auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten zu 2. auferlegt.

Dieses Urteil und das Teilversäumnis- und Schlussurteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 20.07.2022 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird gestattet, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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