Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 31 U 285/15

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 25.11.2015 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer das Landgerichts Paderborn, Az. 4 O 236/15, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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