Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 28 U 174/22

Tenor

Auf den Einspruch des Klägers wird das Versäumnisurteil des Senats vom 25.04.2024 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das am 31.10.2022 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2022 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:Die Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage bleibt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und zu 10 % die Beklagten als Gesamtschuldner. Hiervon ausgenommen sind die durch die Säumnis des Klägers im Termin vom 25.04.2024 entstandenen Kosten, die der Kläger trägt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


Gründe

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