Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 3 U 19/18 3 U 45/18

Tenor

Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten zu 1), 2) und 3) gegen das am 29.01.2018 verkündete Teilgrund- und Teilschlussurteil des Landgerichts Köln – Az. 19 O 189/16 – in der Gestalt des Ergänzungsurteils und Berichtigungsbeschlusses vom 19.03.2018 werden zurückgewiesen.

Die in der Berufung entstandenen außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 4), 5) und 6) trägt die Klägerin. Im übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Endentscheidung vorbehalten.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nicht die vollstreckenden Parteien vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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