Urteil vom Verwaltungsgericht Arnsberg - 7 K 191/08

Tenor

Der Kostenbescheid des Beklagten vom 1. August 2007 über 97,34 EUR in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. Dezember 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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