Teil 1Allgemeine Vorschriften§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Grundsätze für UmweltprüfungenTeil 2UmweltverträglichkeitsprüfungAbschnitt 1Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung§ 4Umweltverträglichkeitsprüfung§ 5Feststellung der UVP-Pflicht§ 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben§ 7Vorprüfung bei Neuvorhaben§ 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko§ 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben§ 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist§ 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist§ 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben§ 14Entwicklungs- und ErprobungsvorhabenAbschnitt 2Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung§ 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen§ 16UVP-Bericht§ 17Beteiligung anderer Behörden§ 18Beteiligung der Öffentlichkeit§ 19Unterrichtung der Öffentlichkeit§ 20Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung§ 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit§ 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens§ 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum§ 24Zusammenfassende Darstellung§ 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung§ 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens§ 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids§ 28ÜberwachungAbschnitt 3Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren§ 29Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen§ 30Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen§ 31Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde§ 32Verbundene PrüfverfahrenTeil 3Strategische UmweltprüfungAbschnitt 1Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung§ 33Strategische Umweltprüfung§ 34Feststellung der SUP-Pflicht§ 35SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall§ 36SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung§ 37Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung§ 38Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP§ 39Festlegung des Untersuchungsrahmens§ 40Umweltbericht§ 41Beteiligung anderer Behörden§ 42Beteiligung der Öffentlichkeit§ 43Abschließende Bewertung und Berücksichtigung§ 44Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms§ 45Überwachung§ 46Verbundene PrüfverfahrenTeil 4Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen§ 47Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen§ 48Raumordnungspläne§ 49Raumordnungsverfahren§ 50Bauleitpläne§ 51Bergrechtliche Verfahren§ 52Landschaftsplanungen§ 53Verkehrswegeplanungen auf BundesebeneTeil 5Grenzüberschreitende UmweltprüfungenAbschnitt 1Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung§ 54Benachrichtigung eines anderen Staates§ 55Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 56Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben§ 57Übermittlung des Bescheids§ 58Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben§ 59Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen VorhabenAbschnitt 2Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung§ 60Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 61Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen§ 62Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen§ 63Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und ProgrammenAbschnitt 3Gemeinsame Vorschriften§ 64Völkerrechtliche VerpflichtungenTeil 6Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)§ 65Planfeststellung; Plangenehmigung§ 66Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung§ 67Verfahren; Verordnungsermächtigung§ 68Überwachung§ 69BußgeldvorschriftenTeil 7Schlussvorschriften§ 70Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften§ 71Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren§ 72Vermeidung von Interessenkonflikten§ 73Berichterstattung an die Europäische Kommission§ 74ÜbergangsvorschriftAnlage 1Anlage 2Anlage 3Anlage 4Anlage 5Anlage 6