WoGG
Wohngeldgesetz
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck des Wohngeldes
- § 2 Wohnraum
- § 3 Wohngeldberechtigung
- § 4 Berechnungsgrößen des Wohngeldes
- § 5 Haushaltsmitglieder
- § 6 Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
- § 7 Ausschluss vom Wohngeld
- § 8 Dauer des Ausschlusses vom Wohngeld und Verzicht auf Leistungen
- § 9 Miete
- § 10 Belastung
- § 11 Zu berücksichtigende Miete und Belastung
- § 12 Höchstbeträge für Miete und Belastung
- § 13 Gesamteinkommen
- § 14 Jahreseinkommen
- § 15 Ermittlung des Jahreseinkommens
- § 16 Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- § 17 Freibeträge
- § 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
- § 19 Höhe des Wohngeldes
- § 20 Gesetzeskonkurrenz
- § 21 Sonstige Gründe
- § 22 Wohngeldantrag
- § 23 Auskunftspflicht
- § 24 Wohngeldbehörde und Entscheidung
- § 25 Bewilligungszeitraum
- § 26 Zahlung des Wohngeldes
- § 27 Änderung des Wohngeldes
- § 28 Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides und Wegfall des Wohngeldanspruchs
- § 29 Haftung, Aufrechnung, Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung
- § 30 Rücküberweisung und Erstattung im Todesfall
- § 31 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Wohngeldbescheides
- § 32 Erstattung des Wohngeldes durch den Bund
- § 33 Datenabgleich
- § 34 Zweck der Wohngeldstatistik, Auskunfts- und Hinweispflicht
- § 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale
- § 36 Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen
- § 37 Bußgeld
- § 38 Verordnungsermächtigung
- § 39 Wohngeld- und Mietenbericht; Bericht über die Lage und Entwicklung der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland
- § 40 Einkommen bei anderen Sozialleistungen
- § 41 Auswirkung von Rechtsänderungen auf die Wohngeldentscheidung
- § 42 Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
- § 42a Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes
- § 43 Weitergeltung bisherigen Rechts
- § 44 Einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag
- Anlage 1 (zu § 19 Absatz 1)
- Anlage 2 (zu § 19 Absatz 2)
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 22 Abs. 4 G v. 11.11.2016 I 2500 (Stand)
Versionen
- 11. November 2016 (ausgewählt)