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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 7/15 (Urteil)
Auch § 123 Abs. 4 Satz 3 BerlHG und § 73a Abs. 1 Satz 3 HG NRW bestimmen ausdrücklich die Gleichwertigkeit
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 2129/16 (Urteil)
Nach § 14 Abs. 3 VergabeVO wird, wer nachweist, aus in der eigenen Person liegenden, nicht selbst zu
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 82/14 (Urteil)
Zwar wird der Begriff der erforderlichen Unterlagen, der auch in § 3 Abs. 6 Satz 4, § 23 Abs. 5 sowie
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1533/13 (Urteil)
Zwar wird der Begriff der erforderlichen Unterlagen, der auch in § 3 Abs. 6 Satz 4, § 23 Abs. 5 sowie
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2525/13 (Urteil)
Zwar wird der Begriff der erforderlichen Unterlagen, der auch in § 3 Abs. 6 Satz 4, § 23 Abs. 5 sowie
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 531/14 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens zwölf Halbjahre erforderlich. 4Die Antragstellerin
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1844/15 (Urteil)
Die Antragstellerin erreicht mit ihrer – im Wege des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 Abs. 5 VergabeVO
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 1383/14 (Urteil)
Der Ablehnungsbescheid der Beklagten vom 14.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 2215/16 (Urteil)
In der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) erreicht er mit zehn Halbjahren Wartezeit nicht die maßgebliche
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 4092/14 (Urteil)
. 1 Vergabestaatsvertrag 2008, § 21 VergabeVO und Anlage 4 zur VergabeVO die Grenzen ihres Regelungsspielraums
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 287/12 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens dreizehn Halbjahre erforderlich. 5Der
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1413/19 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 4094/12 (Urteil)
wohne und nach § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 VergabeVO bei der Ortsverteilung vorrangig habe berücksichtigt
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1532/13 (Urteil)
Zwar wird der Begriff der erforderlichen Unterlagen, der auch in § 3 Abs. 6 Satz 4, § 23 Abs. 5 sowie
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 L 408/13 (Urteil)
Unterquoten gebildet werden. § 28 Abs. 4 VergabeVO NRW bestimmt schließlich, dass die Hochschulen die
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1970/15 (Urteil)
Deutschland, 4.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1872/15 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1208/13 (Urteil)
VG Gelsenkirchen, Beschlüsse vom 4.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1210/13 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens zwölf Halbjahre erforderlich.5Dass die
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 4128/14 (Urteil)
Nach § 21 VergabeVO und der Anlage 4 zur VergabeVO sind einem Studienort nämlich nur die Kreise und kreisfreien
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 2208/16 (Urteil)
VergabeVO) waren zum Wintersemester 2016/2017 mindestens 14 Halbjahre erforderlich. 7Die Antragstellerin
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1243/14 (Urteil)
2014/2015 eine Note von mindestens 1,1 erforderlich; für eine Auswahl in der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1251/13 (Urteil)
hat auf der Grundlage der bis zum Bewerbungsschluss (§ 3 Abs. 7 VergabeVO) vorgelegten und daher auch
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1736/15 (Urteil)
2015/2016 eine Note von 1,0 erforderlich; für eine Auswahl in der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) waren
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1301/19 (Urteil)
In der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) erreicht sie mit zwölf Halbjahren Wartezeit nicht die maßgebliche
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 z K 4596/18 (Urteil)
Für eine Auswahl in der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) waren zum X. 00/00 mindestens vierzehn
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 Nc 88/18 (Urteil)
Juni 2013 – 6z K 1503/13 -, juris. 12Die Ausschlussregelung des § 4 Abs. 2 VergabeVO NRW, die sich nur
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 1593/13 (Urteil)
Auf der Grundlage der bis zum Ablaufen der nach § 3 Abs. 7 Satz 2 VergabeVO maßgeblichen Ausschlussfrist
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 K 4431/13 (Urteil)
. 4 S. 1 VergabeVO).
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 1174/11 (Urteil)
" 5Mit Bescheid vom 14.
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Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z K 3920/13 (Urteil)
Februar 2014 ab (6 K 1863/13 und 6 K 5149/13). 6Bereits zuvor, am 14.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 873/10 (Urteil)
August 2010, gegen 14:30 Uhr, durch die Post im Gebietsrechenzentrum abgeholt worden, wie die Kammer
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 313/13 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens 13 Halbjahre erforderlich.4Die Antragstellerin
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 Nc 16/19 (Urteil)
November 2017 - 9 Nc 36/17 -, nrwe.de und juris, 8die Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Satz 3 VergabeVO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 9 Nc 16719 (Urteil)
November 2017 - 9 Nc 36/17 -, nrwe.de und juris, 8die Voraussetzung des § 29 Abs. 1 Satz 3 VergabeVO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 415/14 (Urteil)
In der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) waren zwölf Wartehalbjahre erforderlich. 4Die Antragstellerin
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (2. Senat) - 2 NB 1308/04 (Urteil)
Zwar dürfte die in § 57 Abs. 1 Satz 2 NHG bzw. § 14 Abs. 1 Satz 3 HumanmedGöVO und § 5 Abs. 1 Satz 3
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1244/14 (Urteil)
2014/2015 eine Note von 1,0 erforderlich; für eine Auswahl in der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) waren
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 L 1113/12 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 197/10 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens fünf Halbjahre erforderlich. 5Die Antragstellerin
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1108/12 (Urteil)
Für eine Auswahl in der Wartezeitquote (§ 14 VergabeVO) waren zum Wintersemester 2012/2013 mindestens
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1279/19 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1394/13 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens zwölf Halbjahre erforderlich.4Die Antragstellerin
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 527/15 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1049/12 (Urteil)
Für die Auswahl nach Wartezeit (§ 14 VergabeVO) waren mindestens zwölf Halbjahre erforderlich.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1342/19 (Urteil)
Juli 2014 - 13 A 1078/14 -, www.nrwe.de. 10Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit das
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1155/13 (Urteil)
Dies entspricht § 16 Abs. 4 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung der Technischen Universität N.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1229/13 (Urteil)
VergabeVO vergeben.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1125/10 (Urteil)
Anlage 3 Abs. 3 Nr. 4 zur VergabeVO vorliegen, da das Zweitstudium ihre berufliche Situation verbessere
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6z L 1412/14 (Urteil)
VergabeVO vergeben.