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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 A 792/14 (Urteil)
Abs. 1 Satz 4 AufenthG, § 45 AsylVfG).
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Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 Bs 3/16 (Urteil)
Es komme nicht darauf an, dass im Rahmen des Verteilungsverfahrens nach § 15a Abs. 3 und 4 AufenthG keine
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 115/22 (Urteil)
Nach § 15a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (vgl. zur Entstehungsgeschichte des § 15a AufenthG: OVG Berlin-Brandenburg
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 677/20 (Urteil)
ist § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 AufenthG.
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Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 B 44/16 (Urteil)
Abs. 4 Satz 1 Alt. 1 AufenthG eine gebundene Entscheidung sei und Ermessen nur in dem - hier nicht vorliegenden
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 152/13 (Urteil)
Abs. 1 AufenthG dem Land Sachsen-Anhalt und mit Bescheid vom 28.06.2012 gemäß § 15a Abs. 4 Satz 5 AufenthG
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 530/20 (Urteil)
Abs. 1 Satz 6 AufenthG entgegen. 4Nach § 15a Abs. 1 Satz 6 AufenthG ist zwingenden Gründen, die der
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Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 Bs 136/19 (Urteil)
Abs. 4 Satz 1 AufenthG beruhende und wegen § 15a Abs. 4 Satz 8 AufenthG sofort vollziehbare Aufforderung
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 11 K 157/14 (Urteil)
Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 AufenthG an, dass der Ausländer sich zu der durch die Verteilung festgelegten
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Münster - 8 L 1025/19 (Urteil)
Die bundesrechtliche Regel des § 15a Abs. 4 AufenthG zur landesinternen Verteilung verweist nicht auf
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 347/14 (Urteil)
. 4 Satz 8 AufenthG (hinsichtlich der Verteilungsentscheidung) bzw. §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 112 Satz
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (13. Senat) - 13 ME 150/22 (Urteil)
Ausländer zuvor nach § 15a Abs. 4 Satz 1 AufenthG verteilt wurde (so auch OVG Bremen, Beschl. v. 7.7.2022
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 76/19 (Urteil)
. § 15a AufenthG veranlasst.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 322/20 (Urteil)
ist § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, Abs. 4 Satz 1 AufenthG.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 695/14 (Urteil)
Abs. 4 Satz 8 AufenthG. 10Eine Gehörsverletzung ist weiterhin nicht gegeben, soweit der Senat den Antragsteller
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Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (11. Kammer) - 11 B 99/20 (Urteil)
Daher werde der Antragsteller gemäß § 15a Abs. 2 AufenthG verpflichtet, sich zum Landesamt zu begeben
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Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (8. Senat) - 8 ME 2/13 (Urteil)
1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 15a Abs. 2 Satz 4 AufenthG - keine aufschiebende Wirkung, so kann das Verwaltungsgericht
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Hannover (5. Kammer) - 5 B 163/22 (Urteil)
Abs. 2 Satz 4 AufenthG statthaft und wird nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand des Gerichts auch noch
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Beschluss vom Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (1. Senat) - 1 Bs 159/15 (Urteil)
Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 AufenthG ergangene und inzwischen vollzogene Verteilungsentscheidung.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 720/16 (Urteil)
. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. 3Auch nach dem Beschwerdevorbringen
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 524/14 (Urteil)
. 4 Satz 6 VwGO zu beschränken hat, rechtfertigen keine Änderung des angegriffenen Beschlusses. 5Der
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 349/14 (Urteil)
. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. 4Sollte der Aufenthalt
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 B 464/14 (Urteil)
Abs. 1 Satz 6 AufenthG analog.
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 478/14 (Urteil)
15a AufenthG enthält keine Frist, nach deren Ablauf eine Verteilung nicht mehr vorgenommen werden dürfte
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Urteil vom Verwaltungsgericht Aachen - 9 K 268/10 (Urteil)
Wohnort frei zu wählen, wie sie z.B. § 15a Abs. 1 Satz 2 AufenthG oder § 55 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG vorsehen
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 10 K 1841/20 (Urteil)
. 2 Bei dieser Auslegung ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Satz 2 VwGO
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 5 L 561/16 (Urteil)
. 2 Nr. 3 VwGO wie hier durch § 15a Abs. 4 Sätze 8 und 9 AufenthG gesetzlich angeordnet ist, anordnen
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1789/10 (Urteil)
. 4 Satz 6 VwGO zu beschränken hat, geben keinen Anlass zu deren Änderung. 3Nach der Systematik des §
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 L 2222/21 (Urteil)
Abs. 1 Satz 1 AufenthG).
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 E 831/11 (Urteil)
. 4 Sätze 1 und 5 AufenthG i.
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 24 L 367/09 (Urteil)
Mit der kraft Gesetzes eintretenden sofortigen Vollziehbarkeit dieses Bescheides (§ 15a Abs. 4 Satz 7
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 730/16 (Urteil)
Die auf die dargelegten Beschwerdegründe zu beschränkende Prüfung (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) durch den
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 684/14 (Urteil)
Die dargelegten Gründe, auf deren Prüfung sich der Senat nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu beschränken
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 2567/19 (Urteil)
nach § 15a AufenthG unterzubringen. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2.
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 K 9152/12 (Urteil)
Auf die Frage, ob sie Gründe geltend machen wollten, die einer Verteilung nach § 15a AufenthG entgegenstünde
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1364/20 (Urteil)
4 Satz 6 VwGO) rechtfertigt nicht deren Abänderung. 3Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15a K 5551/18.A (Urteil)
Es wurde festgestellt, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 842/19 (Urteil)
Die dargelegten Beschwerdegründe, auf deren Prüfung der Senat sich nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO zu beschränken
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Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 15a K 5013/18.A (Urteil)
und befristete das Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG auf 30 Monate ab dem Tag
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Magdeburg (8. Kammer) - 8 B 84/17 (Urteil)
Das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG auf 6 Monate ab dem
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 A 939/20.A (Urteil)
. 3 AsylG aufgeführten Zulassungsgründe geltend gemacht und den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - 2 B 362/09 (Urteil)
09 –, Blatt 26 der Gerichtsakte) Im Rahmen einer nach Freilassung getroffenen Verteilung (§ 15a
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - A 10 K 1508/17 (Urteil)
Das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG wurde auf 30 Monate ab dem
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 1780/06.A (Urteil)
des § 60 Abs. 1 AufenthG offensichtlich nicht vorlägen und Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 765/20 (Urteil)
Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss eine Beschwerde gegen einen im Eilverfahren ergangenen Beschluss des
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 767/16 (Urteil)
Die auf die dargelegten Beschwerdegründe zu beschränkende Prüfung (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) durch den
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Beschluss vom Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 MB 5/20 (Urteil)
. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 9 AufenthG – Verständigung in deutscher Sprache
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Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2146/19 (Urteil)
Abs. 4 AufenthG geschützter Ausländer muss grundsätzlich ausreisen und die Entscheidung über seinen Antrag
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Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe - A 11 K 10380/05 (Urteil)
Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 AufenthG sowie § 87a Abs. 1 Satz 2 AsylVfG) "oder ist es hier geboren
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Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 680/11 (Urteil)
. 3Die auf die dargelegten Gründe beschränkte Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 146 Abs