Urteil vom Amtsgericht Aachen - 106 C 10/19

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld i. H. v. 750 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 172,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 48 Prozent und die Beklagte zu 52 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Schuldner kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Gläubiger Sicherheit i. H. v. 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.


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