Urteil vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 820/08

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.10.2007 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.11.2007 aufgelöst worden ist.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Endzeugnis, das sich auf Führung und Leistung erstreckt, zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.


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